Angriff auf Selbstbestimmung – wie CDU und AfD das Selbstbestimmungsgesetz kippen wollen und was es eigentlich bräuchte

Erst im November letzten Jahres trat das „Selbsbestimmungsgesetz“ (SBG) in Kraft und löst damit das transfeindliche „Transsexuellengesetz“ ab. Es erleichtert die Änderung vom amtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen. Es ist zwar auch in einigen Punkten zu kritisieren, aber auf jeden Fall eine hart und lang erkämpfte Reform, die zur Entpathologisierung (Abschaffung der Bewertung als krankhaft) von trans/inter/nicht-binären Geschlechtsidentitäten beigetragen hat.

Doch in den Wahlprogrammen von AfD und CDU wurde angekündigt, dieses direkt wieder abzuschaffen. Es schließen sich einige Parteien an und auch das BSW will eine erneut psychopathologisierende Umgestaltung des SBG.
Das folgt populistischen Bestrebungen, Schutzmaßnahmen für Minderheiten abzubauen. Dies geschieht sowieso schon auf internationaler und nationaler Ebene. Bestrebungen, das SBG abzuschaffen oder seinem Zweck zu entfremden sind damit nur ein weiterer Schritt. 
Das ist unvereinbar mit humanitären Werten und stellt einen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte vulnerabler Minderheiten dar! Es birgt damit eine große Gefahr für die Demokratie und ist absolut inakzeptabel! Es hat nebenbei übrigens auch rein gar nichts mit den „christlichen“ Werten der CDU zu tun, die hier erneut wieder nicht nach den Prinzipien von Nächstenliebe handeln.
Anstatt es abzuschaffen, sollte es erweitert werden, um stigmatisierende und diskriminierende Regelungen abzuschaffen. Zum Glück wurde noch verhindert, dass die Änderung des Geschlechtseintrags automatisch immer an Behörden wie die Polizei weitergeleitet werden. Es kann aber nicht sein, dass im Verteidigungsfall Personen, die ihr Geschlecht geändert haben, das männliche Geschlecht wieder zugewiesen bekommen können. Es muss auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehöhrigkeit ohne einen ganz bestimmten Aufenthaltstitel möglich sein, ihren Geschlechtseintrag ändern zu können. Es muss möglich sein, dass Jugendliche ohne die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen bzw. dem Familiengericht ihren Geschlechtseintrag ändern können. Und es muss möglich sein, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, diesen auch im Geburtenregister ihrer Kinder so eintragen lassen können. Sowie viele andere Dinge auch, die Personen durch Stigmatisierung und Diskriminierung im Moment verwehrt bleiben und sie daran hindern letztendlich selbstbestimmt zu leben.
Dafür gilt es zu kämpfen und gegen die Abschaffung vom Anfang einer antidiskriminierenden Initiavtive!


Quellen: https://trans-gesundheit.de/brief-parteiprogramme-25/
https://www.bundesverband-trans.de/selbstbestimmungsgesetz-tritt-in-kraft/